Finanzierung

Die Finanzierung der mobile Pflege- und Betreuungsdienste erfolgt anteilig durch das Land Steiermark, der Wohnsitzgemeinden und einem gestaffelten Eigenkostenbeitrag der Kundinnen und Kunden.

Eine Zuzahlung der Gemeinde erfolgt ausschließlich bei der Betreuung in Privathaushalten und bei Kundinnen und Kunden, die Ihren Hauptwohnsitz  
in einer unserer Mitgliedsgemeinden haben.

Eine Zuzahlung des Landes Steiermark erfolgt nur bei Kundinnen und Kunden, die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Steiermark haben.
Es gelten nach Einkommen  gestaffelte, einheitliche Tarife laut Tarifliste (Richtlinien des Landes Steiermark).